Vertrag zur Vermögensbildung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In früheren Darlehensverträgen wurden Verträge zur Vermögensbildung schlicht als Tilgungsersatzmittel bezeichnet.
Werden derartige Verträge in Verbindung mit dem Darlehensvertrag begründet oder als Tilgungsersatz einbezogen, so werden die Daten, die laufenden und einmaligen Kosten sowie die Fälligkeiten und die Laufzeiten im Darlehensvertrag aufgenommen. Selbstverständlich werden diese Verträge abgetreten oder verpfändet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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