Nutzungsdauer nach Objektarten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff aus der wirtschaftlichen Wertermittlung (Ertragswertermittlung). Die Nutzungsdauer ist meist kürzer als die technische Lebensdauer. Nutzungsdauer = Alter + Restnutzungsdauer.
Nutzungsdauer nach Objektarten gemäß Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV):
Objektarten | Nutzungsdauer in Jahren |
Wohnhäuser | 25 bis 80 |
Geschäfts- und Bürohäuser | 30 bis 60 |
Warenhäuser und Einkaufszentren | 15 bis 50 |
Hotels und Gaststätten | 15 bis 40 |
Landwirtschaftlich genutzte Objekte | 15 bis 40 |
Kliniken, Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime | 15 bis 40 |
Lagerhallen, Produktionsgebäude | 15 bis 40 |
Freizeitimmobilien, Sportanlagen | 15 bis 30 |
Parkhäuser | 15 bis 40 |
SB- und Fachmärkte, Verbrauchermärkte | 10 bis 30 |
Tankstellen | 10 bis 30 |
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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