Riester-Bausparvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Riester-Förderung aus staatlichen Zulagen und Steuervorteilen gilt seit Ende 2008 auch für die Finanzierung eines Eigenheimes. Dafür sind spezielle Riester-Bausparverträge entwickelt worden. Wegen der staatlichen Förderung für den Bau oder Kauf selbstgenutzter Immobilien sind Riester-Bausparverträge besser geeignet als ungeförderte Verträge. Wie andere Bausparverträge lohnen sie sich aber nur, wenn sie später auch wirklich zum Bau oder Kauf genutzt werden können. Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten wird bei derartigen Verträgen die Abschlussgebühr auf fünf Jahre verteilt.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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