Refinanzierungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In Darlehensverträgen wird normalerweise ein Abtretungsrecht der Bank zu Refinanzierungszwecken, die sog. Refinanzierungsklausel, vereinbart. Damit räumt der Kunde seiner Bank die Berechtigung ein, ihre Forderung gegen den Darlehensnehmer und/ oder Sicherheiten zum Zwecke der Refinanzierung an einen vertraglich nicht benannten Refinanzierer abzutreten oder für diese treuhänderisch zu halten.
Vgl. auch Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG), Standardklausel, Pfandbriefklausel.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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