Passivhaus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Passivhaus ist ein Gebäude ohne aktives Heizungs- und Klimatisierungssystem, also ein Gebäude, das sich durch entsprechende Bautechnik passiv heizt und kühlt.
Passivhäuser verbrauchen etwa 75 Prozent weniger Heizenergie als übliche Neubauten und bis zu 90 Prozent weniger als Bestandsgebäude. Ein solches Gebäude deckt den überwiegenden Teil des Heizwärmebedarfs aus "passiven" Quellen. Dazu gehören die Sonneneinstrahlung, die Abwärme der Bewohner und der elektrischen Geräte und die Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage. Nur an den kältesten Tagen wird eine einfache Zusatzheizung benötigt.
Vgl. auch Energieeinsparverordnung, Niedrigenergiehaus, Kontrollierte Wohnraumlüftung.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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