nicht abtretbarer Darlehensvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditgeber sind durch das Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG) verpflichtet, auch Darlehen anzubieten, die nicht veräußert werden dürfen. Dies muss dann ausdrücklich in den Darlehensbedingungen vermerkt sein.
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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