Entgelte an Kreditvermittler
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie müssen die Entgelte für eine Kreditvermittlung offengelegt werden, damit der Verbraucher auch in dieser Hinsicht die notwendige Transparenz hat. Sind Kreditvermittler am Kreditabschluss beteiligt, sind dem Kreditnehmer vor Abschluss des Vermittlungsvertrags alle monetären oder nicht-monetären Anreize mitzuteilen, die der Vermittler vom Kreditgeber erhält.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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