dynamischer Anpassungsfaktor
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Faktor, der bei der Wohngebäudeversicherung seit einigen Jahren teilweise die gleitende Neuwertversicherung abgelöst hat. Hier sind die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen zu prüfen (VGB 2006/2008/2012/2014 und 2016). Der Anpassungsfaktor gleicht den Baukostenanstieg aus. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Zu 80% wird der Baupreisindex für Wohnungsbau berücksichtigt, der Tariflohnindex des Baugewerbes fließt mit 20% ein.
Anpassungsfaktoren |
|
gültig |
Anpassungsfaktor |
bis 12/2018 |
17,87 |
bis 12/2019 |
18,55 |
bis 12/2020 |
19,36 |
bis 12/2021 |
19,87 |
bis 12/2022 |
20,97 |
bis 12/2023 |
24,06 |
ab 1/2024 |
25,87 |
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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