Basisversorgung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetzliche Leibrenten und andere Leistungen aus der Basisversorgung werden seit dem Veranlagungszeitraum 2005 mit 50 Prozent und ansteigend auf 100 Prozent im Veranlagungszeitraum 2040 besteuert. Zur Basisversorgung gehören die Renten aus
- der gesetzlichen Rentenversicherung,
- den landwirtschaftlichen Alterskassen,
- den berufständischen Versorgungswerken,
- den nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen.
Vgl. auch Besteuerung von Altersrenten.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Basisversorgung
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