anlassbezogenes Rating
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind die Kreditinstitute gehalten, eine außerordentliche Überprüfung eines Kreditengagements unverzüglich dann durchzuführen, wenn Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche negative Änderung der Risikoeinschätzung hindeuten. Eine derartige Überprüfung enthält regelmäßig auch eine Erneuerung der Ratingstufe.
Vgl. auch Rating.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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