Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auf tariflicher Grundlage bestehendes System der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Versorgungsträger sind öffentlich-rechtliche Pensionskassen (Zusatzversorgungskassen insbesondere für kommunale Angestellte und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder insbesondere für Angestellte des Bundes und der Länder). Das BetrAVG sieht für den öffentlichen Dienst in §§ 18 und 30d Sonderregelungen vor.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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