Witwerrente
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistung der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sowie der Kriegsopferversorgung. Mit Wirkung vom 1.1.1986 erfolgte die Neuregelung des Hinterbliebenenrentenrechts aufgrund des Hinterbliebenen- und Erziehungszeiten-Gesetzes vom 11.7.1985 (BGBl. I 1450). Danach sind nunmehr Witwer und Witwen gleichgestellt, und der Witwer erhält Witwerrente unter den gleichen Voraussetzungen wie die Witwe Witwenrente, d.h. also mit evtl. Anrechnung von Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung.
Vgl. auch Hinterbliebenenrente.
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eingehend
Witwerrente
ausgehend