Wirtschaftlichkeitserlass
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die 1937 durch das Reichswirtschaftsministerium verfügte Verbindlich-Erklärung des Kontenrahmens für alle Betriebe (heute nicht mehr verbindlich). Nach Schmalenbach hat der Erlass dazu geführt, dass die Betriebe den gesetzlich vorgeschriebenen Kontenrahmen einführten, auch wenn er den betrieblichen Individualitäten nicht gerecht wurde. Dennoch wirkte der Wirtschaftlichkeitserlass bahnbrechend zugunsten der Ordnungsmäßigkeit und Erkenntniskraft des Rechnungswesens in der Bundesrepublik Deutschland.
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