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Revision von Sturmversicherung vom 19.02.2018 - 14:53
Sturmversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung gegen Schäden an Gebäuden und beweglichen Sachen durch Sturm. Die Sturmversicherung ist ein eigenständiger Versicherungszweig im Rahmen der gebündelten Geschäftsversicherung. Weiterhin ist die Sturmgefahr in der verbundenen Hausratversicherung und der verbundenen Wohngebäudeversicherung mit gedeckt. Bei industriellen Risiken kann die Abdeckung über die Extended-Coverage-Versicherung erfolgen.
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