Seifenformel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine zuerst von der seifenverarbeitenden Industrie (Zweite DVO vom 13.5.1940 zur Anordnung über die Regelung der Preise für Seife und Waschmittel) angewandte Formel zur Errechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns:
18 mal Wurzel aus Umsatz; z.B. Jahresumsatz 250.000, kalkulatorischer Unternehmerlohn =
Sind mehrere voll tätige Gesellschafter vorhanden, so ist für jeden Gesellschafter ein Teilbetrag (bei zwei Gesellschaftern je 75 Prozent, bei drei je 67 Prozent, bei vier je 62 Prozent und bei fünf und mehr Gesellschaftern je 60 Prozent) anzusetzen.
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