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Orderklausel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vermerk auf Wertpapieren, durch den diese zu Orderpapieren werden und durch Indossament übertragen werden können (§ 363 HGB).

    Beispiel: „An die Order des Herrn N.”, „an Herrn N. oder dessen Order”.

    Gegensatz: Rektaklausel.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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