Nahrungsmittelhandwerk
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmungen, deren Haupttätigkeit die Herstellung bestimmter Waren (Brot, Back-, Konditoreiwaren, Fleisch und Fleischwaren) ist. Sie verkaufen ihre Produkte häufig in eigenen Verkaufsstellen (Bäckereien, Metzgereien, Konditoreien). Der Übergang zur Einzelhandelsunternehmung ist oft fließend, v.a. wenn die Unternehmungen des Nahrungsmittelhandwerks in erhöhtem Maß fremde Ware zukaufen (z.B. Bäcker: Milch, Sahne, Aufschnitt, Süßigkeiten, Kaffee; Fleischer: Brötchen, Milch, Konserven, Delikatessen). Neuerdings bietet das Nahrungsmittelhandwerk häufig fertige Speisen in Schnell-Imbiss-Restaurants an. Das Nahrungsmittelhandwerk ist zunehmend in Einkaufskooperationen organisiert (Einkaufsgenossenschaft).
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Agglomeration Beschaffungsplanung Efficient Consumer Response (ECR) Einzelhandel Handel Handelsmarke Handelsspanne Handelswaren Kennzahlen Kooperationsformen des Handels Manipulation Multi Channel Retailing Point of Sale (POS) Rack Jobber Regiebetrieb Rohertrag Rückwärtsintegration Shop in the Shop Sortimentspyramide Standardisierung
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