Mischung und Streuung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kapitalanlagegrundsätze für Versicherungsunternehmen nach § 54 I VAG a.F. Mischung bezog sich auf die Arten der Kapitalanlagen und sollte vermeiden, dass sich Versicherungsunternehmen einseitig auf bestimmte Anlagearten (z.B. Aktien oder Immobilien) beschränken. Streuung bezog sich auf die Schuldner und sollte vermeiden, dass zu große Beträge an einzelne Adressaten gebunden werden.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Mischung und Streuung
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