Kreditschutz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Organisation (bes. für den kreditgebenden Einzelhandel) zur Sicherung gegen Kreditbetrug durch die Kunden. Auf gemeinnütziger Grundlage tätige Vertrauensorganisation, die ihren Mitgliedern schnell Auskünfte über die Belastung von Abzahlungskunden gibt. Die Mitglieder machen laufend Meldung über von ihnen gewährte Kredite und ihre Erfahrungen bez. der Kreditwürdigkeit einzelner Kunden.
2. Bes. Kreditschutzvereine für die Sicherung von wirtschaftlichen Unternehmungen gegen neu eröffnete Scheingesellschaften oder schlechte Schuldner. Die Kreditschutz-Vereine sind Auskunfteien ähnlich; zusätzlich ziehen sie Forderungen ein und ermöglichen gemeinsames Vorgehen bei Insolvenzen.
Vgl. auch Schutzgemeinschaft für allg. Kreditsicherung (SCHUFA).
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