Zitierfähige Version
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 05.06.2009 - 14:54
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 17.09.2009 - 13:31
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 24.09.2010 - 10:15
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 10.01.2013 - 14:02
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 23.10.2013 - 09:47
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 31.08.2015 - 11:31
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 12.09.2016 - 10:58
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 04.10.2017 - 16:51
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 03.04.2020 - 09:28
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 11.01.2021 - 15:05
- Revision von gewöhnlicher Aufenthalt vom 23.01.2023 - 16:58
gewöhnlicher Aufenthalt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Inhaltsverzeichnis
Steuerrecht
Ort, wo sich jemand unter solchen Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er dort nicht nur vorübergehend verweilt. Gewöhnlicher Aufenthalt ist gleichbedeutend mit dauerndem, im Gegensatz zu dem nur vorübergehenden Aufenthalt. Unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen tritt i.d.R. dann ein, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate ohne längere Unterbrechung dauert (§§ 9 AO, 1 I EStG).
Sozialrecht
Ort, an dem sich der Berechtigte oder Verpflichtete u.U. aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 SGB I), wobei über- oder zwischenstaatliche Regelungen unberührt bleiben (§ 30 Abs. 2 SGB I).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon