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Domizilgesellschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    üben in ihrem Sitzstaat regelmäßig keine

    nennenswerte

    eigene wirtschaftliche Tätigkeit (aktive Tätigkeit) aus, sie sind vielmehr vornehmlich im Ausland tätig. In ihrem Sitzstaat, in dessen Handelsregister sie eingetragen sind, unterliegen sie oft keiner oder nur einer niedrigen Besteuerung. Domizilgesellschaften befinden sich v.a. in der Schweiz, in Liechtenstein, auf den Kanalinseln sowie in verschiedenen kleineren exotischen Staaten. Anhaltspunkte für das Vorliegen von Domizilgesellschaften sind das Fehlen eigener Geschäftsräume, eines eigenen Telefonanschlusses sowie eigenen Personals. Denn sie domilizieren i.d.R. bei einem Treuhänder, Repräsentanten oder Angehörigen des Verwaltungsrats, der eine Vielzahl von Gesellschaften dieser Art unter einer Adresse und einer Telefonnummer vertritt. Domizilgesellschaften haben den Zweck, die hinter ihnen stehenden Personen und damit die tatsächlichen Zahlungsempfänger anonym zu halten. Sie sind sog. zwischengeschaltete Gesellschaften,weil sie vertragliche Leistungen aufgrund fehlender eigener wirtschafticher Betätigung gar nicht erbringen können bzw. weil sie aus anderen Gründen die erteilten Aufträge und erhaltenen Gelder an Dritte weiterleiten. Gesellschaften, deren Tätigkeit ausschließlich darin besteht, als Adresse zu fungieren, werden als Briefkastengesellschaften bezeichnet.

    Vgl. auch Basisgesellschaften, Benennungsverlangen, Steuerumgehung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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