Deutsche Rentenversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Bundesträger ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, in der die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte aufgegangen ist. Die Regionalträger heißen Deutsche Rentenversicherung mit einem die regionale Zuständigkeit anzeigenden Zusatz. In ihnen sind die bisherigen Landesversicherungsanstalten aufgegangen.
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