Container-Terminal
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
räumlich begrenzte Anlage mit integrierter Prozess- und Ablauforganisation, in der Container umgeschlagen werden. Der Umschlag kann zwischen Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserverkehrsmitteln erfolgen. Ein Seehafenterminal ist z.B. eine Containerumschlagsanlage mit Anbindung an Straßen-, Schienen- und Wasserverkehrsmittel; ein Flughafenterminal, eine Umschlagsanlage mit Anbindung an Straßen- und Luftverkehrsmittel.
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