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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Erreichung der Klimaziele, die auf nationaler Ebene im Klimaschutzgesetz dargelegt sind. Mit der BEG wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und der Förderstrategie "Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgesetzt und in 2021 eingeführt.  Die BEG ersetzte damit das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien im Wärmemarkt, das Anreizprogramm Energieefffizienz und das Heizungsoptimierungsprogramm. Bewährte Elemente aus diesen Förderprogrammen wurden übernommen, weiterentwickelt und in den neuen Förderrichtlinien BEG vom 21. Dezember 2023 gebündelt.
    Mit dieser Novelle des GEG wird die Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energie spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. Im Kontext der Förderung soll auf Ebene des Gebäudebestandes auch die gesetzliche Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung ab 2026 für alle Gemeinden über 100.000 Einwohnern und ab 2028 für solche mit weniger als 100.000 Einwohnern flankiert werden.

    Die BEG ist für eine leichtere Zugänglichkeit der einzelnen Zielgruppen in eine Grundstruktur mit vier Förderrichtlinien aufgeteilt:

    • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

    und die durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen administrierte

    • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)

    Die BEG EM betriftt die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

    Mit der Durchführung der Förderprogramme hat das BMWK das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW beauftragt. Auf ihren Webseiten www.bafa.de und www.kfw.de sind detaillierte Informationen abrufbar.

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