Bauherrenhaftpflichtversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherungsart in der allgemeinen Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks deckt. Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen. Zusätzlich kann die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teils dieser Arbeiten in eigener Regie versichert werden, i.d.R. jedoch nur für den Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Auch die gesetzliche Haftung für Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung oft mitversichert.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Bauherrenhaftpflichtversicherung
ausgehend
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