Spezialmarkt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Markthandels; regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren anbietet (§ 68 I GewO).
Vgl. auch Jahrmarkt, auf dem Waren aller Art angeboten werden.
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