Vergleichsordnung (VerglO)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
war Grundlage des Vergleichsrechts, das mit dem Vergleichsverfahren dem vertrauenswürdigen Schuldner die Möglichkeit gab, die Abwendung des Konkurses zu versuchen.
Am 1.1.1999 wurde die Vergleichsordnung (VerglO) durch die Insolvenzordnung (InsO) abgelöst.
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