Steuerkurswert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
für die steuerliche Bewertung jeweils vom Bundesminister der Finanzen festzulegender amtlicher Wert, mit dem bestimmte Wertpapiere vermögensteuerlich bei der Ermittlung des sonstigen Vermögens oder des Einheitswerts von Betriebsvermögen anzusetzen waren.
Anders: Kurswert.
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