Liquidationsverkauf
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Veräußerung von Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens im Fall der Insolvenz zum Zwecke der Erzielung flüssiger Mittel. U.U. werden beim Liquidationsverkauf steuerpflichtige Liquidationsgewinne erzielt.
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