Kommissionsagent
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kaufmann, der ständig damit betraut ist, Waren im eigenen Namen für Rechnung eines anderen zu kaufen oder zu verkaufen.
Stellung des Kommissionsagenten in seinen persönlichen Beziehungen zu dem Unternehmer ist gleich der des Handelsvertreters, während im Übrigen die durch die Geschäftsbesorgung begründeten Beziehungen nach den Vorschriften betreffend den Kommissionär (§§ 383 ff. HGB) zu beurteilen sind.
Dritten gegenüber haftet der Kommissionsagent als Kommissionär, wenn er nicht erkennbar als Agent abgeschlossen hat.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Kommissionsagent
ausgehend
eingehend
Kommissionsagent
ausgehend