Höchstwertprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wertansatzbestimmung des Handelsrechts für Verbindlichkeiten, abgeleitet aus dem Prinzip der Bilanzvorsicht und damit Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, analog Aufwandsantizipation wie bei Anwendung des Niederstwertprinzips. Das Höchstwertprinzip besagt, dass von zwei oder mehreren grundsätzlich möglichen Wertansätzen für eine Verbindlichkeit bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung der höhere gewählt werden muss.
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