Fachhandelsbindung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Vertriebsbindung; ein Hersteller schließt mit einem Großhändler einen Vertrag, in dem dieser verpflichtet wird, die bezogenen Waren nur an in bestimmter Weise qualifizierte Fachgeschäfte unter Ausschluss sämtlicher übrigen Formen des Einzelhandels zu liefern.
Ziele: Marktzutritt für qualitativ hochwertige Produkte durch Fachbetriebe mit hohem Qualitätsimage und Preisniveau; Sicherstellung von fachlicher Beratung, Service, Reparatur, Ersatzteillager, hochwertiger Ladenausstattung bei Sicherung einer „auskömmlichen“ Fachhandelsspanne, Gebietsschutz, Marktzutrittsschranken (Diskriminierungsverbot); kein intrabrand- sondern nur interbrand-Wettbewerb.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Agglomeration Beschaffungsplanung Efficient Consumer Response (ECR) Einzelhandel Handel Handelsmarke Handelsspanne Handelswaren Kennzahlen Kooperationsformen des Handels Manipulation Multi Channel Retailing Point of Sale (POS) Rack Jobber Regiebetrieb Rohertrag Rückwärtsintegration Shop in the Shop Sortimentspyramide Standardisierung
eingehend
Fachhandelsbindung
ausgehend
eingehend
Fachhandelsbindung
ausgehend