Einliegerwohnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine in einem Eigenheim, einem Kaufeigenheim oder einer Kleinsiedlung enthaltene abgeschlossene oder nicht abgeschlossene zweite Wohnung, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist.
Steuerliche Behandlung: Zweifamilienhaus.
Vgl. auch Wohnungsbau.
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