engpassbezogener Deckungsbeitrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
spezifischer Deckungsbeitrag; absoluter Deckungsbeitrag bezogen auf die relevante Nutzung eines betrieblichen Engpasses, z.B. Deckungsbeitrag eines Erzeugnisses pro Minute Laufzeit einer Maschine mit knapper Kapazität, auf der alternativ auch andere Produkte gefertigt werden können. Engpassbezogene Deckungsbeiträge werden häufig zur Festlegung des Produktions- und Absatzprogramms benötigt; ist nur ein einziger Engpass relevant, liefert der engpassbezogene Deckungsbeitrag das maßgebliche Kriterium für die Rangfolge der Leistungs- und Verwendungsarten in der Programmplanung.
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