abgestimmtes Verhalten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
alle Formen der Koordinierung des Marktverhaltens ohne rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Partner, wodurch die Ungewissheit über das zukünftige Verhalten beseitigt wird; derartige Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten (§ 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV).
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