Zusammenlegung von Aktien
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Maßnahme bei der Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Sanierung einer Aktiengesellschaft. Die Zusammenlegung von Aktien wird dann notwendig, wenn der auf die einzelne Aktie (Nennbetragsaktie oder Stückaktie) entfallende Betrag des herabgesetzten Grundkapitals den Mindestbetrag unterschreiten würde (§ 222 IV Satz 2 AktG).
Vgl. auch Sanierung.
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