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Zulässigkeit von Bauvorhaben

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist im Baugesetzbuch wie folgt geregelt:

    § 29 BauGB

    Begriff des Vorhabens

    § 30 BauGB

    Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes

    § 31 BauGB

    Ausnahmen und Befreiungen

    § 32 BauGB

    Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarf, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen

    § 33 BauGB

    Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung

    § 34 BauGB

    Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

    § 35 BauGB

    Bauen im Außenbereich

    § 36 BauGB

    Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde

    § 37 BauGB

    Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder

    § 38 BauGB

    Bauliche Maßnahmen aufgrund von anderen Gesetzen

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