Zollerlass
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Entscheidung auf die Erhebung der Gesamtheit oder eines Teils einer Einfuhrzollschuld oder Ausfuhrzollschuld zu verzichten. Die Fallgruppen ergeben sich aus den Art. 116-121 UZK. Bereits entrichtete Abgaben können erstattet werden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Zollerlass
ausgehend