Wohnimmobilien
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wohnimmobilien sind Immobilien, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Das Kreditinstitut muss den Wert derartiger Objekte, die durch Grundpfandrechte belastet sind, nicht nur bei der ursprünglichen Baufinanzierung, sondern auch während der Darlehenslaufzeit regelmäßig überprüfen, der Abstand sollte nicht größer als drei Jahre sein (§ 20a VI KWG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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