Direkt zum Inhalt

wiederkehrende Leistung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Zwangsversteigerung (§§ 13,46,47 ZVG): Laufende Beträge auf wiederkehrende Leistungen sind der letzte vor der Beschlagnahme fällig gewordene Betrag, sowie die später fällig werdenden Beiträge. Die älteren Beiträge sind Rückstände. Fehlt es innerhalb der letzten zwei Jahre an einem Fälligkeitstermin, so entscheidet der Zeitpunkt der Beschlagnahme. Für wiederkehrende Leistungen, die nicht in Geld bestehen, hat das Gericht einen Geldbetrag festzusetzen, auch wenn ein solcher nicht angemeldet ist. Bei regelmäßig wiederkehrenden Geldleistungen sind laufende Beträge bis zu dem Zeitpunkt des Ablaufes von zwei Wochen nach dem Versteigerungstermin zu decken. Nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen werden mit den Beträgen berücksichtigt, welche vor dem Ablauf der Frist zu entrichten sind.

    2. Insolvenzordnung (§ 46 InsO): Forderungen auf wiederkehrende Leistungen, deren Betrag und Dauer bestimmt sind, sind mit dem Betrag geltend zu machen, der sich ergibt, wenn die noch ausstehenden Leistungen unter Abzug des in § 41 bezeichneten Zwischenzinses zusammengerechnet werden. Ist die Dauer der Leistung unbestimmt, so gilt § 45 Satz 1 entsprechend.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "wiederkehrende Leistung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap wiederkehrende Leistung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wiederkehrende-leistung-53380 node53380 wiederkehrende Leistung node29178 Beschlagnahme node53380->node29178 node33431 Hypothek node29178->node33431 node35125 Einziehung node29178->node35125 node37722 Insolvenzverwalter node29178->node37722 node33146 Durchsuchung node33146->node29178 node53285 steuerlicher Wert node53285->node53380 node31366 Bewertungsgesetz (BewG) node53285->node31366
    Mindmap wiederkehrende Leistung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wiederkehrende-leistung-53380 node53380 wiederkehrende Leistung node29178 Beschlagnahme node53380->node29178 node53285 steuerlicher Wert node53285->node53380

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete