Wechselgesetz (WG)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom 21.6.1933, trat am 1.4.1934 in Kraft (RGBl. I 399) anstelle der bis dahin in Deutschland geltenden Wechselordnung vom 3.6.1908.
Vgl. auch Wechselrecht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Wechselgesetz (WG)
ausgehend