Versendungsland
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Außenwirtschaftsrechts: fremdes Wirtschaftsgebiet (Ausland) aus dem die Ware in das deutsche Wirtschaftsgebiet (Inland) versendet wird, ohne dass diese in Durchfuhrländern Rechtsgeschäften oder Aufenthalten unterworfen ist, die über die normale Beförderung hinausgehen. Eine Legaldefinition fehlt im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der Begriff ist dort mehrfach in Gebrauch (z. B. § 2 Nr. 12 AWG und in § 30 III AWV, § 32 I AWV, § 34 I Nr. 6 AWV, § 34 II Nr. 8 AWV, § 38 II AWV); zu unterscheiden sind Einkaufsland (§ 2 Nr. 12 AWG), Ursprungsland (§ 32 I AWV, § 34 I Nr. 11 AWV, § 34 II Nr. 11 AWV, § 38 II AWV).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Versendungsland
ausgehend