Veräußerungsanzeige
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das zuständige Finanzamt wird mittels einer Veräußerungsanzeige seitens des beurkundenden Notars über abgeschlossene Grundstückskaufverträge unterrichtet. Auf dieser Grundlage erfolgt die Festsetzung der Grunderwerbsteuer und nach deren Zahlung die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Natürlich werden der Steuerbehörde damit weitere umfangreiche Kontrollmöglichkeiten an die Hand gegeben.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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