Vandalismus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Sachen und Gebäudeteilen. Schäden durch Vandalismus werden zunehmend im Rahmen der verbundenen Wohngebäudeversicherung mitversichert. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt allein voraus, dass der Täter widerrechtlich (meist in den Bedingungen genauer definiert) in den Versicherungsort eingedrungen ist oder einzudringen versucht hat und in der Folge Vandalismusschäden entstanden sind.
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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