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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff für Verwaltungspartnerschaft (von engl. Twin, dt. Zwilling) - 1998 durch die Europäische Gemeinschaft (EG) eingeführtes Instrument zur rechtlichen Annäherung und Vorbereitung des Beitritts eines Beitrittskandidatenstaats zur Europäischen Union (EU, EU-Erweiterung), da Beitrittskandidaten das geltende EU-Recht einführen und anwenden müssen (sog. Acquis Communautaire). Inzwischen auch im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) verwendetes technisches Instrument zur Unterstützung einer Partnerverwaltung im Rahmen eines geregelten, längerfristigen Projektes.
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