Sonderbilanzen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezialbilanzen. 1. Bilanzen aus bes. Anlässen: Gründungsbilanzen, Vermögensbilanzen, Verschuldungsbilanzen, Sanierungsbilanzen, Fusionsbilanzen, Liquidationsbilanzen, Liquiditätsbilanzen, Insolvenzbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen, Umwandlungsbilanzen.
Sonderbilanzen werden häufig als Status bezeichnet, v.a. in den Fällen, in denen der Ausweis von Vermögen und Schulden im Vordergrund steht, so: Vermögens-, Liquiditäts-, Insolvenzstatus u.a.
2. Einkommen- und Gewerbesteuer: die Nebenrechnung, in der das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft und die zugehörigen Einnahmen (Sonderbetriebseinnahmen) und Aufwendungen (Sonderbetriebsausgaben) erfasst werden.
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