See-Unfallversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zweig der gesetzlichen Unfallversicherung. Die See-Unfallversicherung umfasst die der Seefahrt (Seeschifffahrt und Seefischerei) dienenden Unternehmen und die in ihnen Tätigen. Sie fusionierte am 1.1.2010 mit der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen zur Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr), vgl. § 114 Abs. 1I Nr. 1 i.V. mit Anlage 1.
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