Riester-Förderung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wie dargestellt, liegt die wichtigste Besonderheit der Riester-Verträge in der staatlichen Förderung. Beim Riester-Bausparen werden zunächst die Sparbeiträge um die Grundzulage und ggf. die Kinderzulagen aufgestockt. Nach Zuteilung kann der Bausparer die Zulagen für die Tilgung seines Darlehens beantragen. Wichtig ist, dass entweder ohnehin die maximal notwendige Sparleistung von 2.100 € p.a. abzüglich der jeweiligen Zulagen oder 4% vom beitragspflichtigen Einkommen in den Riestervertrag fließen, damit die volle Zulage gesichert ist. Ansonsten werden die Zulagen anteilig (auch nachträglich) gekürzt.
Eine Anpassung der staatlichen Förderung (Grundzulage 175 € ab 2018) ist im Rahmen der verbesserten betrieblichen Altersvorsorge erfolgt.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Riester-Förderung
ausgehend