Direkt zum Inhalt

Richtgeschwindigkeit

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die durch die Autobahn-RichtgeschwindigkeitsVO vom 21.11.1978 (BGBl. I 1824) m.spät.Änd. den Kraftfahrern gegebene Empfehlung, eine bestimmte Geschwindigkeit (130 km/h auf Autobahnen oder außerhalb geschlossener Ortschaften auf autobahnähnlichen Straßen) nicht zu überschreiten. Nichteinhaltung hat keine straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Folge, wohl aber kann sie im Fall eines Unfalls bei der Schadensregulierung aus Gefährdungshaftung nach den §§ 7, 18 StVG zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr führen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Richtgeschwindigkeit"

    Hilfe zu diesem Feature

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete