Preiswettbewerb
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gewährleistet im Gegensatz zu anderen Formen des Wettbewerbs (Nichtpreiswettbewerb) in weitem Maße die Ausrichtung aller wirtschaftlichen Tätigkeit nach dem ökonomischen Prinzip (Wirtschaftlichkeitsprinzip). Ein wirksamer Preiswettbewerb kann i.d.R. als notwendige Voraussetzung zur Erreichung des Zielkatalogs des Wettbewerbs angesehen werden. In der Realität besitzt der Preiswettbewerb allerdings häufig nicht die Bedeutung, die ihm in der Wettbewerbstheorie beigemessen wird.
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